Dienstleistungen | Tarife | Öffnungszeiten | Steuererklärung


 Homepage
 News und Aktuelles
 Über uns
 Standort
 Dienstleistungen
 Kursprogramm
 Kontakt
 Links

Steuererklärung 2013

Was muss ich vorbereiten?

Staats- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer
(Bemessungsjahr 2013)

Bevor Sie einen Termin mit uns vereinbaren, prüfen Sie bitte, ob sämtliche für Sie zutreffenden Unterlagen vorliegen. Bringen Sie auch das Doppel der letzten ausgefüllten Steuererklärung (2012) sowie die dazu erhaltene Steuerveranlagung des Steueramtes mit. Nebst den Formularen, die Sie vom Steueramt erhalten haben, benötigen wir für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung nachstehende Unterlagen:

Einkommen

  • Lohnausweise für das Jahr 2013 (auch für Ehepartner und für einen allfälligen Nebenerwerb).
  • Belege über AHV-, IV- oder SUVA-Renten, Renten von Pensionskassen, Bezüge bei Arbeitslosenkassen, Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen.
  • Nachgetragene Sparhefte, Zinsbescheinigungen des Jahres 2013 von Wertschriften und anderen Kapitalanlagen (Bei Wertschriftendepots bitte Steuerauszug von Bank verlangen).
  • Mietwert der eigenen Wohnung oder Liegenschaft sowie Abrechnungen über Einkünfte aus vermieteten Liegenschaften.

Vermögen

  • Grundsätzlich sind die Bestände per 31.12.2013 zu deklarieren.
  • Steuerwerte von Liegenschaften (aus Neuschätzung oder aus letzter Steuererklärung).
  • Guthaben auf Sparheften, Kontokorrenten sowie Anlagen in Wertschriften (Steuerauszug).
  • Von Lebens- und Rentenversicherungen benötigen wir den Namen der Versicherungsgesell-schaft, das Abschluss- und Ablaufjahr sowie die Bescheinigung über den Rückkaufswert per 31.12.2013.
  • Unter übrigen Vermögenswerten sind Motorfahrzeuge, Sammlungen sowie Edelmetalle zu deklarieren.

Schulden

  • Die Schuldsaldi per 31.12.2013 müssen belegt werden.
  • Die Zinsquittungen für die Periode vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 benötigen wir ebenfalls.

Abzüge

  • Berufsauslagen: Fahrtspesen, Abonnements, Autokilometer, Weiterbildungskosten.
  • Bescheinigungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge Säule 3a.
  • Versicherungsbeiträge: Lebensversicherungs-, Kranken- und Unfallversicherungsprämien.
  • Zuwendungen und Spenden müssen belegt werden.
  • Krankheitskosten: Auslagen, welche nicht durch eine Krankenversicherung gedeckt sind, müssen belegt werden (Spital, Apotheken, Arzt, Zahnarzt, Kuraufenthalte).
  • Ausbildungskosten: Die Kosten aller Familienangehörigen sind zu belegen.
    Unterhaltskosten für Liegenschaften

Unterhaltskosten für Liegenschaften

  • Sofern die effektiven Auslagen über den zulässigen Pauschalabzügen liegen, sind die Auslagen des Jahres 2013 zusammenzustellen und die Belege mit der Steuererklärung einzureichen (AGVA - Versicherung, Reparatur- / Renovationsarbeiten, Gärtner, etc.).

 

Studenland Beratung, Zürcherstrasse 42, 5330 Bad Zurzach, Telefon 056 250 63 13, Fax 056 250 63 14