Steuererklärung
2013
Was muss ich vorbereiten?
Staats- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer
(Bemessungsjahr 2013)
Bevor Sie einen Termin mit uns vereinbaren,
prüfen Sie bitte, ob sämtliche für Sie zutreffenden
Unterlagen vorliegen. Bringen Sie auch das Doppel der letzten
ausgefüllten Steuererklärung (2012) sowie die dazu
erhaltene Steuerveranlagung des Steueramtes mit. Nebst den
Formularen, die Sie vom Steueramt erhalten haben, benötigen
wir für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung
nachstehende Unterlagen:
Einkommen
- Lohnausweise für das Jahr 2013
(auch für Ehepartner und für einen allfälligen
Nebenerwerb).
- Belege über AHV-, IV- oder
SUVA-Renten, Renten von Pensionskassen, Bezüge bei
Arbeitslosenkassen, Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen.
- Nachgetragene Sparhefte, Zinsbescheinigungen
des Jahres 2013 von Wertschriften und anderen Kapitalanlagen
(Bei Wertschriftendepots bitte Steuerauszug von Bank verlangen).
- Mietwert der eigenen Wohnung oder
Liegenschaft sowie Abrechnungen über Einkünfte
aus vermieteten Liegenschaften.
Vermögen
- Grundsätzlich sind die
Bestände per 31.12.2013 zu deklarieren.
- Steuerwerte von Liegenschaften (aus
Neuschätzung oder aus letzter Steuererklärung).
- Guthaben auf Sparheften, Kontokorrenten
sowie Anlagen in Wertschriften (Steuerauszug).
- Von Lebens- und Rentenversicherungen
benötigen wir den Namen der Versicherungsgesell-schaft,
das Abschluss- und Ablaufjahr sowie die Bescheinigung über
den Rückkaufswert per 31.12.2013.
- Unter übrigen Vermögenswerten
sind Motorfahrzeuge, Sammlungen sowie Edelmetalle zu deklarieren.
Schulden
- Die Schuldsaldi per 31.12.2013
müssen belegt werden.
- Die Zinsquittungen für die
Periode vom 1.1.2013 bis 31.12.2013 benötigen wir ebenfalls.
Abzüge
- Berufsauslagen: Fahrtspesen,
Abonnements, Autokilometer, Weiterbildungskosten.
- Bescheinigungen über Beiträge
an die gebundene Vorsorge Säule 3a.
- Versicherungsbeiträge: Lebensversicherungs-,
Kranken- und Unfallversicherungsprämien.
- Zuwendungen und Spenden müssen
belegt werden.
- Krankheitskosten: Auslagen, welche
nicht durch eine Krankenversicherung gedeckt sind, müssen
belegt werden (Spital, Apotheken, Arzt, Zahnarzt, Kuraufenthalte).
- Ausbildungskosten: Die Kosten aller
Familienangehörigen sind zu belegen.
Unterhaltskosten für Liegenschaften
Unterhaltskosten für Liegenschaften
- Sofern die effektiven Auslagen
über den zulässigen Pauschalabzügen liegen,
sind die Auslagen des Jahres 2013 zusammenzustellen und
die Belege mit der Steuererklärung einzureichen (AGVA
- Versicherung, Reparatur- / Renovationsarbeiten,
Gärtner, etc.).
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